Zusammenfassung
270. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1957.
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. November 1961, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 neuerlich abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957, BGBl.Nr. 128, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 108/1958, wird abgeändert wie folgt:1. Im § 4 haben die Abs. 1 und 2 zu lauten:„(1) Nach Beschäftigungszeiten von jeweils 46 Arbeitswochen (Urlaubsperiode) gebührt ein ununterbrochener Urlaub von zwölf Werktagen;er erhöht sich a...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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