Bundesgesetz vom 10. Dezember 1964, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 neuerlich abgeändert wird.

Zusammenfassung


311. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1957.

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Auszug


Bundesgesetz vom 10. Dezember 1964, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 neuerlich abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957, BGBl.

Nr. 128, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 108/1958 und BGBL Nr. 270/196...

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