Zusammenfassung
311. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1957.
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Auszug
Bundesgesetz vom 10. Dezember 1964, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 neuerlich abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957, BGBl.Nr. 128, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 108/1958 und BGBL Nr. 270/196...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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