Zusammenfassung
284. Bundesgesetz: 4. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 20. Mai 1981, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (4. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr.559/1978, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 684/1978, BGBl. Nr. 532/1979 und BGBl. Nr.587/1980 wird geändert wie folgt:1. a) Der bisherige Inhalt des § 2a erhält die Bezeichnung Abs. 1 und hat im Eingang zu lauten:„Führen Ehegatten ein und denselben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, so ist in der Pensionsversicherung nur ein Ehegatte im Sinne des § 2 pflichtversichert, wenn der andere Ehegatte"b) Im § 2 a Abs. 1 Z 3 ist der Ausdruck„Krankengeld" durch den Ausdruck „Kranken- oder Wochengeld" zu ersetzen.c) Im § 2 a Abs. 1 Z 5 ist der Ausdruck„Krankengeld nach Z 3" durch den Ausdruck„Kranken- oder Wochengeld nach Z 3" zu ersetzen.d) § 2 a Abs. 1 letzter Satz hat zu entfallen.e) Dem § 2 a ist folgender Abs. 2 anzufügen:„(2) Treffen die Voraussetzungen des Abs. 1 für keinen der beiden Ehegatten oder treffen sie für beide Ehegatten zu, so ist nur ein Ehegatte in der Pensionsversicherung nach § 2 pflichtversichert, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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