Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn- Hochleistungsstrecken-AG

Zusammenfassung


405. Verordnung: Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn- Hochleistungsstrecken-AG

Gemäß § 8 des Hochleistungsstreckengesetzes,

BGBl. Nr. 135/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. (1) Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden na...

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