Zusammenfassung
129. Bundesgesetz: Bauliche Erweiterung der Universität Klagenfurt unter finanzieller Beteiligung des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt
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Auszug
Bundesgesetz über die bauliche Erweiterung der Universität Klagenfurt unter finanzieller Beteiligung des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminis...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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