Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. März 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl

Zusammenfassung


99. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. März 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßenge...

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