Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 24. November 1977 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinde Untertilliach

Zusammenfassung


592. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinde Untertilliach

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 24. November 1977 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinde Untertilliach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetze...

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