Kundmachung des Bundeskanzlers, des Bundesministers für Bauten und Technik und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1985, mit der das Wasserbautenförderungsgesetz wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


148. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Wasserbautenförderungsgesetzes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers, des Bundesministers für Bauten und Technik und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1985, mit der das Wasserbautenförderungsgesetz wiederverlautbart wird

Artikel I Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der Anlage das Wasserbautenförderungsgesetz, BGBl.

Nr. 34/1948, wiederverlautbart.

Artikel II Bei der Wiederverlautbarung werden die Änderungen und Ergänzungen b...

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