Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. März 1973, mit der Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 1973 erlassen werden

Zusammenfassung


166. Verordnung: Erlassung von Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 1973

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. März 1973, mit der Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 1973 erlassen werden

Auf Grund des § 11 lit. a des Ingenieurgesetzes 1973, BGBl. Nr. 457/1972, wird verordnet:

§ 1. Als einschlägige Praxis im Sinne des...

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