VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks sowie der Böden und Deckel

Zusammenfassung


45. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks sowie der Böden und Deckel

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Bauweise des zylindrischen Teils des Tanks sowie der Böden und Deckel

 

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 211 127 (2) und 212 127 (2) des ADR muß die ...

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