Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Oktober 1975 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an andere Disziplinarkommissionen gemäß § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik

Zusammenfassung


539. Verordnung: Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an andere Disziplinarkommissionen gemäß § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Oktober 1975 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an andere Disziplinarkommissionen gemäß § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik,...

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