Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 10. November 1969 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an die Disziplinarkommission bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Zusammenfassung


393. Verordnung: Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an die Disziplinarkommission bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 10. November 1969 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Beamter an die Disziplinarkommission bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Auf Grund des § 100 Abs. 2 d...

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