Zusammenfassung
346. Bundesgesetz: Bedarfszuweisungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 29. Juni 1982 über die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden (Bedarfszuweisungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I§ 1. Bedarfszuweisungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Mittel des Bundes für Annuitäten-,Zinsen- und Kr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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