Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995

Zusammenfassung


684. Verordnung: Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995

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