Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Juli 1977, mit der die Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung geändert wird

Zusammenfassung


379. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Juli 1977, mit der die Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung geändert wird

Auf Grund des § 60 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 352/1976, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Verkehr verordnet:

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