Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1980 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser

Zusammenfassung


87. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1980 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser

Auf Grund des § 22 Abs. 3, des § 103 Abs. 1

lit. c und des § 24 Abs. 2 der Gewe...

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