Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Zusammenfassung


49. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Auf Grund der §§ 4 und 7 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, sowie der §§ 7, 8, 39 und 40 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetz B...

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