Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen

Zusammenfassung


340. Verordnung: Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen

Auf Grund des § 18 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG), BGBl. Nr. 593/1995, wird verordnet:

§ 1. (1) Für best...

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