VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER REPUBLIK ITALIEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS RN. 2010 DES ADR BETREFFEND DIE BEFÖRDERUNG VON DICUMYLPEROXID MIT EINEM PEROXIDGEHALT VON HÖCHSTENS 95% DER KLASSE 5.2 ZIFFER 16 IN STAHLFÄSSERN MIT ABNEHMBAREM DECKEL

Zusammenfassung


199. Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid mit einem Peroxidgehalt von höchstens 95% der Klasse 5.2 Ziffer 16 in Stahlfässern mit abnehmbarem Deckel

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER REPUBLIK ITALIEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS RN. 2010 DES ADR BETREFFEND DIE BEFÖRDERUNG VON DICUMYLPEROXID MIT EINEM PEROXIDGEHALT VON HÖCHSTENS 95% DER KLASSE 5.2 ZIFFER 16 IN STAHLFÄSSERN MIT ABNEHMBAREM DECKEL

(Übersetzung)

(1) In Abweichung von den Vorschriften der Rn. 2554 (7) der Anlage A zu...

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