Zusammenfassung
19. Multilaterale Vereinbarung M130 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 3375 AMMONIUMNITRAT als EMULSION, SUSPENSION oder GEL in Tanks als Zwischenprodukt für Sprengstoffe
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Multilaterale Vereinbarung M130 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 3375 AMMONIUMNITRAT als EMULSION, SUSPENSION oder GEL in Tanks als Zwischenprodukt für Sprengstoffe
(Übersetzung) Â
  Abweichend von den Bestimmungen in Unterabschnitt 4.2.1.1 und Absatz 4.3.2.1.1 des ADR, darf  UN 3375 AMMONIUM NITRAT EMULSION...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links