VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen selbstentzündungsfähigen metallhaltigen Katalysatoren

Zusammenfassung


779. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesrninister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen selbstentzündungsfähigen metallhaltigen Katalysatoren

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen selbstentzündungsfähigen metallhaltigen Katalysatoren

(Übersetzung)

(1) Abweichend von Rn. 2430 und 2431 der Anlage A des ADR dürfen feste nicht pyrophore,

aber selbstentzündungsfähige metallhaltige Katal...

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