Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. September 1988 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Chemischen Laboratorien

Zusammenfassung


538. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Chemischen Laboratorien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. September 1988 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Chemischen Laboratorien

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und des § 103 Abs. 1

lit. a und Abs. 2 der Gewerbeo...

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