Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. März 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Gablonzerwaren-Erzeuger

Zusammenfassung


175. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Gablonzerwaren-Erzeuger

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. März 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Gablonzerwaren-Erzeuger

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und des § 103

Abs. 1 lit. b und Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

§...

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