VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Geräten mit inerten Gasen, wie Schwefelhexafluorid [Klasse 2, Ziffer 5 a)]

Zusammenfassung


727. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Geräten mit inerten Gasen, wie Schwefelhexafluorid [Klasse 2, Ziffer 5 a)]

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Geräten mit inerten Gasen, wie Schwefelhexafluorid [Klasse 2, Ziffer 5 a)]

(Übersetzung)

(1)    Abweichend   von   den   Vorschriften   der Randnummer  ...

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