VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 10 602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON KOHLE, PULVERFÖRMIG, KÖRNIG ODER IN STÜCKEN (UN-NR. 1361), IN TANKFAHRZEUGEN (SILOFAHRZEUGEN) UND TANKCONTAINERN

Zusammenfassung


542. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Kohle, pulverförmig, körnig oder in Stücken (UN-Nr.1361) in Tankfahrzeugen (Silofahrzeugen) und Tankcontainern

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 10 602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON KOHLE, PULVERFÖRMIG, KÖRNIG ODER IN STÜCKEN (UN-NR. 1361), IN TANKFAHRZEUGEN (SILOFAHRZEUGEN) UND TANKCONTAINERN

(Übersetzung)

(1)  Abweichend von Rn. 211 475 des Anhangs B.la  bzw.   Rn. 212 475   des   Anha...

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