VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

Zusammenfassung


419. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2550 und 2551 der Anlage A des ADR darf Peressigsäure, stabilisiert, mit

— höchstens 40% Peressigsäure,

â...

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