Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Krankenschwestern und Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, die im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannt werden (Gesundheits- und Krankenpflege- EWR-Verordnung ? GuK-EWRV)

Zusammenfassung


21. Verordnung: Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Verordnung ? GuK-EWRV

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Krankenschwestern und Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, die im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannt werden (Gesundheits- und Krankenpflege- EWR-Verordnung ? GuK-EWRV)

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997,

wird verordnet:

§ 1. Folgende Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise über den Abschluß

einer Ausbildung zum Krankenpfleger, der für die allgemeine Pflege verantwortlich ist, die Staatsangehörigen einer Vertragspartei de...

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