Zusammenfassung
82. Bundesgesetz: Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförde rungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), samt Anlagen (ATP-Durchführungsgesetz)
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Auszug
Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), samt Anlagen (ATP-Durchführungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Abschnitt I Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Anwendung des ATP Geltungsbereich§ 1. (1) Für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden Verkehr aus der und in die Republik Österreich gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über internatio...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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