Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumboranat (Natriumborhydrid) der Klasse 4.3, Ziff. 2 b), in Metallgefäßen (Wellblechtrommeln)

Zusammenfassung


761. Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumboranat (Natriumborhydrid) der Klasse 4.3, Ziff. 2 b), in Metallgefäßen (Wellblechtrommeln)

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumboranat (Natriumborhydrid) der Klasse 4.3, Ziff. 2 b), in Metallgefäßen (Wellblechtrommeln)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes üb...

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