Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Schwefelsäure mit höchstens 75% reiner Säure in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 60 Litern

Zusammenfassung


68. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Schwefelsäure mit höchstens 75% reiner Säure in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 60 Litern

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Schwefelsäure mit höchstens 75% reiner Säure in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 60 Litern

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn.

2803 der Anlage A des AD...

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