Multilaterale Vereinbarung RID 3/2004 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten

Bundesgesetzblatt, 21 Januar 2005 (Nr. 4/2005)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) - BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Multilaterale Vereinbarung RID 3/2004 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten

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Auszug


Multilaterale Vereinbarung RID 3/2004 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICHJahrgang 2005 Ausgegeben am 21. Jänner 2005

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