Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Dezember 1955, betreffend die Übertragung von Befugnissen auf Grund des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Art. 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden.

Zusammenfassung


287. Verordnung: Übertragung von Befugnissen auf Grund des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Art. 26 des Staatsvertrages hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Dezember 1955, betreffend die Übertragung von Befugnissen auf Grund des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Art. 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden.

Auf Grund der §§ 2 und 5 des Bundesgesetzes...

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