ABKOMMEN ÖSTERREICH-EWG ? Der Gemischte Ausschuß ? BESCHLUSS Nr. 4/74 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung von ?Erzeugnissen mit Ursprung in" oder ?Ursprungserzeugnissen" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Zusammenfassung


813. Abkommen Österreich ? EWG: Beschluß Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses

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Auszug


ABKOMMEN ÖSTERREICH-EWG ? Der Gemischte Ausschuß ? BESCHLUSS Nr. 4/74 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung von ?Erzeugnissen mit Ursprung in" oder ?Ursprungserzeugnissen" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichn...

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