Bundesgesetz vom 3. Juli 1946, womit Beihilfen zu den Renten aus der Altersfürsorge und der Invalidenversicherung gewährt werden.

Zusammenfassung


159. Bundesgesetz: Beihilfen zu den Renten aus der Altersfürsorge und der Invalidenversicherung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 3. Juli 1946, womit Beihilfen zu den Renten aus der Altersfürsorge und der Invalidenversicherung gewährt werden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Österreichischen Staatsbürgern mit dem Wohnsitz im Inland, die von einem österreichischen Ve...

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