Zusammenfassung
74. Bundesgesetz: Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 18. März 1959, betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.§ 1. Der in der Anl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links