Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Dezember 1949, betreffend den Beitritt Libanons zum internationalen Übereinkommen vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Zusammenfassung


8. Kundmachung: Beitritt Libanons zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Dezember 1949, betreffend den Beitritt Libanons zum internationalen Übereinkommen vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Nach einer Mitteilung des...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen