Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung


176. Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr samt Anhang

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Auszug


Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 50 Absatz 2 ist dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG wird dieses Übereinkommen in seiner französischen Sprachfassung dadurch kundgemacht, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

 

 

 

 

 

(Übersetzung)

Präambel Die Vertragsparteien –

in der Erwägung, daß im internationalen Geschäftsverkehr einschließlich der Bereiche Handel und Investitionen die Bestechung eine weitverbreitete Erscheinung ist, die in moralischer und politischer Hinsicht zu ernster Besorgnis Anlaß gibt, gute Regierungsführung und wirtschaftliche Entwicklung untergräbt und internationale Wettbewerbsbedingungen verzerrt,

in der Erwägung, daß alle Staaten für die Bekämpfung der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr gemeinsam Verantwortung t...

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