Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/1997, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, sowie das Strafvollzugsgesetz, das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2001)

Zusammenfassung


130. Bundesgesetz: Strafrechtsänderungsgesetz 2001

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/1997, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, sowie das Strafvollzugsgesetz, das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2001)

  

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand I Änderungen des Strafgesetzbuches II Änderungen der Strafprozessordnung 1975

III Änderungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/1997, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden IV Änderungen des Strafvollzugsgesetzes V Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz VI Änderungen des Militärstrafgesetzes VII Änderung des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990

VIII Änderungen des Mediengesetzes IX Änderungen des Bewährungshilfegesetzes X Änderung des Wohnhaus-Wiederaufbaugesetzes XI In-Kraft-Treten XII Übergangsbestimmung Artikel I

Änderungen des Strafgesetzbuches Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/

2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 2 zweiter Satz werden der Betrag von „30 S“  durch den Betrag von „2 Euro“ und der Betrag von „4500 S“ durch den Betrag von „327 Euro“ ersetzt.

2. In § 20a Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von „300000 S“ durch den Betrag von „21802 Euro“ ersetzt.

3. § 27 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Mit der Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe ist bei einem Beamten der Verlust des Amtes verbunden, wenn 1. die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,

2. die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt oder 3. die Verurteilung auch oder ausschließlich wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhäl...

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