Kundmachung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Februar 1950, betreffend die Bekanntgabe der zur Untersuchung und Plombierung von Sämereien ermächtigten Anstalten und Stellen.

Zusammenfassung


63. Kundmachung: Bekanntgabe der zur Untersuchung und Plombierung von Sämereien ermächtigten Anstalten und Stellen.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Februar 1950, betreffend die Bekanntgabe der zur Untersuchung und Plombierung von Sämereien ermächtigten Anstalten und Stellen.

Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über den Verkehr mit SÃ...

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