Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. März 1974 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Zusammenfassung


216. Verordnung: Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. März 1974 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Zur Durchführung des Abkommens vom 29. Dezember 1971, BGBl. Nr. 415/1973, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich...

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