Zusammenfassung
208. Verordnung: Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 19. März 1973 über die Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage
Auf Grund des § 19 b in Verbindung mit § 15
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