Zusammenfassung
51. Bundesgesetz: Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 4. Februar 1948 über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Personen, die in der Zeit vom 16. September 1938 bis zum 28. Mai 1945 nach reichsrechtlichen Vorschriften die Approbation al...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links