Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. April 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Steinmetzmeister

Zusammenfassung


269. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Steinmetzmeister

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. April 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Steinmetzmeister

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet:

§ 1. (1) Für den gemäß § 1 Abs. 2 Z. ...

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