Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. April 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Steinmetzmeister
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. April 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Steinmetzmeister
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet:§ 1. (1) Für den gemäß § 1 Abs. 2 Z. ...