Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Dezember 1982 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche zweier Sektionen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

Zusammenfassung


18. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche zweier Sektionen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Dezember 1982 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche zweier Sektionen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsg...

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