Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen (Markscheideverordnung)

Zusammenfassung


134. Verordnung: Markscheideverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen (Markscheideverordnung)

Auf Grund des § 135 Abs. 5, des § 177 Abs. 2 und des § 205 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 219/1996, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§   1. Anwendungsbereich

§   2. Begriffsbestimmungen

§   3. Anschluß der markscheiderischen Messungen

§   4. Bezugssysteme

§   5. Einheit des Winkelmaßes

§   6. Sicherung der markscheiderischen Arbeiten

§   7. Niederschriften

§   8. Bergbaueigene Festpunkte

§   9. Zeitpunkt der Messungen unter Tage

§ 10. Wichtige Eintragungen

§ 11. Benachbarte Grubenbaue

§ 12. Einstellung der Tätigkeiten

§ 13. Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders

§ 14. Stabilisierung von Vermessungspunkten

§ 15. Instrumente und Meßgeräte 2. Abschnitt: Vermessungen über Tage

§ 16. Allgemeines

§ 17. Verwendung von Meßpunkten

§ 18. Überprüfung von Meßergebnissen

§ 19. Tagbaumessungen

§ 20. Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrungen und Sondenköpfen

§ 21. Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen 3. Abschnitt: Vermessungen unter Tage

§ 22. Allgemeines

§ 23. Orientierungsvermessungen

§ 24. Untertägiges Lagenetz – Hauptpolygonzüge

§ 25. Untertägiges Lagenetz – Nebenpolygonzüge

§ 26. Untertägiges Höhennetz

§ 27. Geologische Aufnahmen

§ 28. Genauigkeit – Orientierungsvermessungen

§ 29. Genauigkeit – Untertägiges Lagenetz – Hauptpolygonzüge

§ 30. Genauigkeit – Untertägiges Lagenetz – Nebenpolygonzüge

§ 31. Genauigkeit – Untertägiges Höhennetz

§ 32. Durchschlagsangaben

§ 33. Grubengebäude geringer Ausdehnung 4. Abschnitt: Bergbaukartenwerk

§ 34. Allgemeines

§ 35. Zeichenträger

§ 36. Flächeninhalte – Rundungen

§ 37. Sicherung des Bergbaukartenwerkes

§ 38. Anforderungen bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerks

§ 39. Übernahme fremder Unterlagen

§ 40. Bestandteile und Inhalt

§ 41. Risse und Karten untertägiger Bergbaue

§ 42. Risse und Karten bei Tagbauen

§ 43. Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und Sondenbergbauen auf Salz

§ 44. Risse und Karten für Geothermalvorhaben

§ 45. Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder Versuchsstollen

§ 46. Nachtragsfristen 5. Abschnitt: Erfassung von Bodenbewegungen

§ 47. Lage- und Höhenmessungen

§ 48. Beurteilung der Meßergebnisse

§ 49. Kontrolle 6. Abschnitt: Sicherung der Oberfläche...

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