Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen (Markscheideverordnung)

Zusammenfassung


69. Verordnung: Markscheideverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen (Markscheideverordnung)

Auf Grund des § 110 Abs. 5 und des § 181 des Mineralrohstoffgesetzes, BGBl. I Nr. 38/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/1999 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 197/1999 wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§   1. Anwendungsbereich

§   2. Begriffsbestimmungen

§   3. Anschluss der markscheiderischen Vermessungen

§   4. Bezugssysteme

§   5. Einheit des Winkelmaßes

§   6. Sicherung der markscheiderischen Arbeiten

§   7. Niederschriften

§   8. Bergbaueigene Festpunkte

§   9. Zeitpunkt der Messungen

§ 10. Wichtige Eintragungen

§ 11. Benachbarte Grubenbaue

§ 12. Einstellung der Tätigkeiten

§ 13. Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders

§ 14. Stabilisierung von Vermessungspunkten

§ 15. Instrumente, Messgeräte und Datenerfassungsgeräte 2. Abschnitt: Vermessungen über Tage

§ 16. Allgemeines

§ 17. Verwendung von Festpunkten

§ 18. Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen

§ 19. Tagbauvermessungen

§ 20. Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrungen und Sondenköpfen

§ 21. Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen 3. Abschnitt: Vermessungen unter Tage

§ 22. Allgemeines

§ 23. Orientierungsvermessungen

§ 24. Untertägiges Lagenetz – Hauptpolygonzüge

§ 25. Untertägiges Lagenetz – Nebenpolygonzüge

§ 26. Untertägiges Höhennetz

§ 27. Geologische Aufnahmen

§ 28. Genauigkeit – Orientierungsvermessungen

§ 29. Genauigkeit – Untertägiges Lagenetz – Hauptpolygonzüge

§ 30. Genauigkeit – Untertägiges Lagenetz – Nebenpolygonzüge

§ 31. Genauigkeit – Untertägiges Höhennetz

§ 32. Durchschlagsangaben

§ 33. Grubengebäude geringer Ausdehnung 4. Abschnitt: Bergbaukartenwerk

§ 34. Bestandteile

§ 35. Allgemeines

§ 36. Zeichenträger – Angabe des Maßstabes

§ 37. Flächeninhalte – Rundungen

§ 38. Sicherung des Bergbaukartenwerkes

§ 39. Datensicherung bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerks

§ 40. Übernahme fremder Unterlagen

§ 41. Risse und Karten untertägiger Bergbaue

§ 42. Risse und Karten bei Tagbauen

§ 43. Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und Sondenbergbauen auf Salz

§ 44. Risse und Karten für Geothermalvorhaben

§ 45. Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder Versuchsstollen

§ 46. Nachtragsfristen 5. Abschnitt: Erfassung von Bodenbewegungen

§ 47. Lage- und Höhenmessungen

§ 48. Beurteilung der Messergebnisse

§ 49. Kontrolle 6. Abschnitt: Sicheru...

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