Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert werden (Bewegungs- und Sportverordnung BMHS)

Bundesgesetzblatt Nr. 198/2006, 24. Mai 2006Verordnung (V) › BMBWK (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Zusammenfassung


Bewegungs- und Sportverordnung BMHS

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert werden (Bewegungs- und Sportverordnung BMHS)

198. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert werden (Bewegungs- und Sportverordnung BMHS) Artikel 1

Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, insbesondere dessen §§ 6, 55a, 58 und 59, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die...

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