Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung in den Lehrberufen der Medienwirtschaft (Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung)

Bundesgesetzblatt Nr. 150/2006, 10. April 2006Verordnung (V) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung in den Lehrberufen der Medienwirtschaft (Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung)

150. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung in den Lehrberufen der Medienwirtschaft (Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2006, wird verordnet:

Teil 1

Lehrberufe in der Medienwirtschaft

§ 1. In der Medienwirtschaft sind folgende Lehrberufe eingerichtet:1.Medienfachmann/Medienfachfrau - Mediendesign,2.Medienfachmann/Medienfachfrau - Medientechnik,3.Medienfachmann/Medienfachfrau - Marktkommunikation und Werbung.

Teil 2

Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau - Mediendesign

§ 2. (1) Der Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau - Mediendesign ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Medienfachmann - Mediendesign oder Medienfachfrau - Mediendesign) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 3. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau - Mediendesign ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse im Mediendesign erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:1.Organisieren der innerbetrieblichen Arbeitsschritte und Arbeitsmittel,2.Planen von Projekten für Mediengestaltung,3.Projektbezogenes Betreuen und Beraten von Kunden,4.Konzeption von Medienproduktionen,5.Rechnergestütztes Umsetzen von Vorlagen, Bearbeiten von analogen und digitalen Daten,6.Gestalten von Layouts und Erstellen von Mediendesigns,7.Rechnergestütztes Gestalten von Vorlagen und Fertigstellen von Endprodukten,8.Rechnergestütztes Bearbeiten und Gestalten von Texten und Bildern,9.Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen,10.Anwenden von verschiedenen Informationstechniken,11.Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,12.Beurteilen und Sichern der Qualität von Arbeitsergebnissen.

Berufsbild

§ 4. Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau - Mediendesign wird folgendes Berufsbild fest...

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