Zusammenfassung
275. Verordnung: Beschaffenheit, Tragen und Tragdauer des Amtskleides der Staatsanwälte
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Auszug
Verordnung der Bundesregierung vom 26. Juni 1979 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Staatsanwälte
Auf Grund des § 24 Abs. 6 und 7 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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