Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die nähere Regelung der Bescheinigung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken an ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder

Zusammenfassung


581. Verordnung: Nähere Regelung der Bescheinigung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken an ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die nähere Regelung der Bescheinigung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken an ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder

  

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), BGBl. Nr. 663/1994 und  

des § 3 Z 4...

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